Ausbildungspflicht bis 18
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ORT
Ausbildungspflicht bis 18
Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 gilt seit dem 1. Juli 2017. Sie wird mit dem Besuch einer anerkannten Schule oder einer Ausbildung erfüllt.
Ansonsten gelten Maßnahmen des Sozialministeriums oder des AMS, die auf eine Ausbildung vorbereiten.
Die Ausbildungspflicht wird somit erfüllt, wenn eines der folgenden Angebote in Anspruch genommen wird:
- Schule
- berufliche Ausbildung wie Lehre, Überbetriebliche Ausbildung, Teilqualifizierung
- vorbereitende Maßnahme für eine weitere Ausbildung
- Nachholen des Pflichtschulabschlusses
- arbeitsmarktpolitische Angebote
- Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf
- eine im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehene Beschäftigung
Mehr Informationen zur Ausbildungspflicht für Jugendliche und Eltern gibt es unter: www.ausbildungbis18.at